Autoren-Journalisten-Versicherung

Wer beruflich schreibt und recherchiert, sollte sich gegen die möglichen Haftpflichtansprüche Dritter versichern. Eine Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung bietet den passenden Schutz.

Was soll am Schreibtisch schon passieren? Benötigen Autoren und Journalisten überhaupt eine zusätzliche Versicherung? Wir sagen ja!
Sobald es sich um eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, muss diese gesondert versichert werden. Hinzu kommt das Risiko von Vermögensschäden. Beide Bereiche deckt eine kombinierte Berufshaftpflicht- und Vermögensschadenversicherung ab.

Autoren und Journalisten zählen zu den risikoärmeren Berufsgruppen, doch Schadensereignisse wie die folgenden sind nie auszuschließen:

  • Bei einer Lesung bricht ein Stuhl, der Autor als Veranstalter wird als verantwortlich gesehen
  • Der mitgebrachte Beamer läuft heiß und verursacht einen Brand
  • Auf einer Buchmesse stößt ein Autor ein Notebook vom Tisch, der Geschädigte möchte Schadensersatz
  • In der Wohnung unter dem Büro sind Wasserflecken an der Decke, die Küchenzeile im Büro darüber war undicht
  • Ein Fotograf wird ins Büro bestellt, bei den Aufnahmen wird seine Kamera beschädigt
  • Bei einer Reportage wird unvorsichtig eine Straße überquert, zwei PKW stoßen zusammen
  • Gegen Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte oder Lizenzrechte wird verstoßen. Beispiel: Sie übersehen es, bei Bildern Lizenzgebühren zu zahlen und bekommen eine Abmahnung
  • Ein Mitarbeiter verletzt Geheimhaltungspflichten, man will den Autor oder Journalist als Arbeitgeber haftbar machen
  • Hoch konzentriert und in den Text vertieft, stößt Autorin/ Autor im Foyer der Tagungsstätte einen Wasserspender um

Diese Leistungen deckt eine Versicherung für Autoren und Journalisten ab

Berufshaftpflicht
  • Absicherung der Haftpflicht mit 2.000.000 EUR / 3.000.000 EUR / 5.000.000 EUR / 10.000.000 EUR
  • Abhandenkommen von Schlüsseln
  • Auslandsschutz
  • Ansprüche aus Benachteiligung (AGG)
  • Teilnahme an Messen und Ausstellungen
  • Veranstalten von Betriebsveranstaltungen und Betriebsbesichtigungen
  • Mietsachschäden, auch auf Geschäftsreisen
  • Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Vertragsverletzungen
  • Schutz- und Urheberrechten (Persönlichkeitsrechte (Namensrechte, Markenrechte, Lizenzrechte)
  • Vertragsstrafen für den Fall der Verletzung von Geheimhaltungspflichten oder Datenschutzvereinbarungen
  • Nutzung von Internet-Technologie
  • Vertrauensschaden durch Mitarbeiter

So schätzen wir den Versicherungsschutz für Journalisten und Autoren ein

Versicherungen waren schon immer eine unsichtbare Ware, die ihre Wirkung und Bedeutung erst richtig im Schadensfall entwickelt. Mit der Berufshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenhaftpflicht gehen Autoren und Journalisten auf Nummer sicher.
Es ist kaum bekannt, aber die Berufshaftpflicht schützt auch dann, wenn keine Schuld vorliegt!
Beispiel: Bei einer Veranstaltung soll ein Fotograf durch Verschulden eines Journalisten hingefallen sein, er möchte Schadensersatz und Verdienstausfall. Der Journalist will niemanden berührt haben, beteuert seine Unschuld. Um die komplette rechtliche Auseinandersetzung kümmert sich der Versicherer, unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt.
Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt vor schmerzhaften Geldforderungen, wenn man ungewollt die Rechte anderer missachtet hat.

Anforderung Angebot Autorenversicherung und Journalistenversicherung anfordern

Da würde ich gerne wissen, was der Versicherungsschutz kostet und was er im Detail beinhaltet!

Gerne erstellen wir Ihnen einen passenden Vorschlag für ihre Tätigkeit. Senden Sie uns bitte die folgenden Angaben zu:

(z.B. Autor/ Schriftsteller, Lektor/ Korrektor, Redakteur, Journalist, Texter, Bildberichterstatter, Buchverlag)
Umsatz des letzten Jahres, bei Neugründungen geschätzt
Wann haben Sie die Tätigkeit begonnen?
Wenn wir im Bedarfsfall zurückrufen dürfen, bitte Telefonnummer, Mobiltelefon angeben

Bitte bestätigen Sie, die vorgeschriebene Erstinformation heruntergeladen und gelesen zu haben. Link zur Kundeninformation

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